Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragspartner und Verwender dieser Geschäftsbedingungen ist die Schattenspringer GmbH (im Folgenden: Schattenspringer), eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB Nr. 11169, USt-Ident-Nr. DE263881973, vertreten durch ihren vertretungsberechtigten Geschäftsführer, Dipl. Päd. Christoph Brand

Schattenspringer organisiert erlebnispädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche und veranstaltet Fortbildungsveranstaltungen für Trainer, die solche Angebote, z.B. für Schattenspringer durchführen möchten. Schattenspringer ist kein Reiseveranstalter, auch wenn Schattenspringer die gesetzlichen Anforderungen an Reiseveranstaltungsunternehmen zum großen Teil umsetzt.

Die Fortbildungsangebote von Schattenspringer werden auf Grundlage der folgenden Geschäftsbedingungen gemacht und werden Vertragsbestandteil. Sie sind dem Teilnehmer jederzeit auf der Internetseite von Schattenspringer zugänglich und können als pdf abgespeichert werden. Sie stehen nur in deutsch zur Verfügung.

 

  1. Vertragsschluss
     

    1. Auf der Internetseite www.Schattenspringer.de hält Schattenspringer ein Buchungsformular für Fortbildungsangebot vor. Die unterschiedlichen Ausbildungsangebote sind auf der Internetseite beschrieben. Schattenspringer führt die Fortbildung durch, die Unterbringung schuldet Schattenspringer nicht. Ein entsprechender Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Leistungsträger vermittelt Schattenspringer lediglich. Durch Ausfüllen und anschließendes Klicken auf den Button „Senden“ bietet der Teilnehmer Schattenspringer den Abschluss eines entsprechenden Vertrages, und / bzw. des vermittelten Unterbringungsvertrags an. Dieses Angebot kann der Teilnehmer auch schriftlich unterbreiten. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit vor dem Absenden der Informationen diese zu korrigieren, indem er auf „abbrechen“ klickt und so noch einmal zum Anmeldeformular gelangt.
       

    2. Schattenspringer schickt bei Online- Anmeldung zunächst eine E-Mail, welche den Zugang der Daten bestätigt (Buchungsbestätigung). Das Angebot des Teilnehmers nimmt Schattenspringer durch Übersendung einer Teilnahmebestätigung an. Hierdurch kommt der Vertrag zu Stande. Der Vertrag wird nicht gespeichert und ist nicht abrufbar.
       

    3. Vertragsinhalt (Dauer, Preis, Einzelheiten des Fortbildungsangebotes, etc.) wird das jeweilige, auf der Internetseite von Schattenspringer beschriebene Angebot. Die wesentlichen Bestandteile befinden sich auch in der Teilnahmebestätigung. 7 Tage vor Beginn des Fortbildungsangebots schickt Schattenspringer dem Teilnehmer Veranstaltungsunterlagen, welche den genauen Ablauf, das Programm, An- und Abfahrzeiten, sowie Einzelheiten zur Unterbringung beinhalten. Grundsätzlich weicht Schattenspringer von den beschriebenen Angeboten nicht ab. Schattenspringer behält sich vor, aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Witterung, etc.) die Leistung zu ändern. Hiervon informiert Schattenspringer den Teilnehmer so früh wie möglich.
       

    4. Leistungen Dritter, wie z.B. des Leistungsträgers, der die Unterbringung schuldet, sind ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, außer die Leistungen waren dem Teilnehmer nicht als Drittleistungen erkennbar.
       

    5. Schattenspringer stellt die erforderliche Ausrüstung, wie z.B. Klettermaterial, Material für Floßbau, Kanus, Paddel, Westen, etc. und sorgt nicht für An- und Abreise. Hierfür ist der Teilnehmer verantwortlich. Sollte weitere Ausrüstung erforderlich sein, wird weist Schattenspringer den Teilnehmer hierauf rechtzeitig hin.
       

    6. Schattenspringer ist berechtigt, die eigenen Leistungen durch geeignete Dritte zu erbringen.

 

  1. Bezahlung

    1. Die Veranstaltungsgebühr zahlt der Teilnehmer vor Beginn der Fortbildung an Schattenspringer durch Überweisung. Sie wird bei Vertragsschluss fällig. Ohne Zahlung von zumindest 50% der Veranstaltungsgebühr bis spätestens 14 Tagen vor Beginn des Fortbildungsangebots kann Schattenspringer seine eigene Leistung verweigern und/oder vom Vertrag zurücktreten.
       

    2. Ein Teilnehmer, der bereits als Teamer mit Schattenspringer kooperiert, erhält eine Reduzierung auf den Fortbildungspreis unter der Voraussetzung, dass er in dem auf die Fortbildung folgenden Jahr die erworbenen Kenntnisse an mindestens 20 Tagen bei durch ihn für Schattenspringer durchgeführtem erlebnispädagogischen Angeboten zur Anwendung bringt. Sollte dies nicht geschehen, entfällt die Reduzierung und der Teilnehmer schuldet den gesamten Fortbildungspreis.
       

    3. Bei Leistungen Dritter handelt Schattenspringer gegebenenfalls als Zahlstelle. Dies zeigt Schattenspringer dem Teilnehmer an. Er wird dann durch Zahlung an Schattenspringer von der Verpflichtung zur Zahlung an den Dritten frei.

       

  2. Rücktritt
     

    1. Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Schattenspringer zahlt dann den Preis zurück. Schattenspringer kann für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Die Höhe bestimmt sich nach dem Preis des Fortbildungsangebots, dem, was Schattenspringer durch den Rücktritt des Teilnehmers erspart und dem, was Schattenspringer nun anderweitig erwerben kann. Schattenspringer berechnet dies entweder konkret oder abstrakt nach folgenden Pauschalen (in % der Ausbildungskosten):

Bis 60 Tage vor Beginn 10%

Bis 30 Tage vor Beginn 50%

Bis 15 Tage vor Beginn 70%

Ab dem 14. Tag vor Beginn 80%

Ab dem 7. Tag vor Beginn 100%


Dem Teilnehmer steht bei Abrechnung nach der Pauschale der Nachweis offen, dass der Schaden gar nicht, oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Ein Teilnehmer, der die Veranstaltung vorzeitig abbricht, aus Gründen, die der Schattenspringer nicht zu vertreten hat, erhält keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des von ihm einbezahlten Preises.

 

  1. Schattenspringer hat das Recht von dem Fortbildungsvertrag zurückzutreten, wenn die im     Internet beschriebene Mindestteilnehmerzahl mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht wird. In diesem Fall zahlt Schattenspringer die gesamte Veranstaltungsgebühr zurück. Weitergehende Ansprüche gegen Schattenspringer sind ausgeschlossen.

 

3. Teilnahme und Durchführung

  1. Die Voraussetzungen zur Teilnahme beschreibt Schattenspringer in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, insbesondere die körperliche Kondition und die technische Ausstattung (Schutzkleidung etc.) des Teilnehmers betreffend.

  2. Der Teilnehmer versichert, den Leistungsbeschreibungen von Schattenspringer gerecht zu werden. Seine körperliche Einschätzung und Sicherheitsmaßnahmen obliegen allein seiner Verantwortung. Er weist den jeweiligen Ausbildungsleiter auf mögliche körperliche Gebrechlichkeiten oder Besonderheiten hin.

  3. Schattenspringer ist befugt, dem Teilnehmer während der Fortbildung Weisungen zur Sicherheit zu erteilen. Schattenspringer darf einen Teilnehmer, der die Voraussetzungen zur Teilnahme (Schutzkleidung, körperliche Voraussetzungen o.ä.) oder die sachlich gerechtfertigten Weisungen des Tourleiters nicht beachtet mit sofortiger Wirkung von der Fortbildung ganz oder teilweise ausschließen, soweit dies für die Sicherheit des betreffenden oder anderer Teilnehmer erforderlich ist. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Preises besteht nicht. Dies gilt auch, wenn ein Teilnehmer die Fortbildung trotz Mahnung nachhaltig und erheblich stört.

  4. Support
    Für Fragen und Anregungen bzw. Probleme beim Bestellvorgang treten Sie bitte in Verbindung mit Schattenspringer unter info@Schattenspringer.de.
     

  5. Haftung

    1. Schattenspringer haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung sowie der Fortbildungsveranstaltung. Schattenspringer haftet nicht für erkennbare Leistungen Dritter.
       

    2. Schattenspringer haftet nicht für Schäden, welche aus körperlicher Unzulänglichkeiten oder Unachtsamkeit des Teilnehmers entstehen, für Mängel, Schäden oder Verlust der von den Teilnehmern mitgebrachten Ausrüstung sowie für dessen Verstöße gegen Verhaltensregeln. Der Teilnehmer meldet einen Schadensfall unmittelbar dem Fortbildungsleiter.
       

    3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, im Falle von Leistungsstörungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen bezüglich der Fortbildung macht der Teilnehmer unverzüglich vor Ort geltend, damit Schattenspringer für Abhilfe sorgen kann.
       

    4. Mängelansprüche sind gesetzlich innerhalb eines Monats nach Ende der Fortbildung gelten zu machen. Die Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren.

       

  6. Datenschutz
    Schattenspringer erhebt ausschließlich Daten, die erforderlich sind, um dieses Vertragsverhältnis zu begründen und durchzuführen. Ihre Daten werden nur, wenn es dazu erforderlich ist, weitergegeben (z.B. an das Hotel, welches Schattenspringer vermittelt hat). Schattenspringer beachtet die Vorschriften des Bundes- Datenschutz- Gesetzes.

 

  1. Sonstiges (Salvatorische Klausel, Gerichtsstand)
    Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien am ehesten entspricht, ansonsten Gesetzesrecht.

    Soweit rechtlich möglich wird als Gerichtsstand Bielefeld vereinbart.
    Vertragssprache ist Deutsch.
     

 

 

Versionsnummer der AGB: 1/15
Stand: 06.02.2015

 

 

Bielefeld, den 06.02.2015